Alle Formalitäten, Anträge und Behördengänge vor und nach der Geburt im Überblick. An Hand unseres Zeitstrahls kannst du deine To-dos ganz einfach abhaken.
Endlich ist das Baby da. Die Freude über den Nachwuchs ist nach der Geburt riesengroß und du willst keine Sekunde ohne deinen kleinen Schatz verbringen. Trotzdem gibt es einiges an Bürokratie, die du und dein Partner nach der Geburt unbedingt erledigen müsst. Am besten informierst du dich bereits während deiner Schwangerschaft darüber, was zu tun ist. Manches muss sogar schon vor der Geburt arrangiert werden, anderes hat Zeit, bis dein Baby auf der Welt ist. Besorge dir am besten schon mal die Anträge für Kinder- und Elterngeld und Krankenkasse und bereite alle notwendigen Unterlagen vor. Damit du dann bei der ganzen Aufregung nach der Geburt die Fristen nicht versäumst, haben wir eine kleine Checkliste für dich zusammengestellt:
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Vor der Geburt
- Anmeldung zur Geburt. Ob Krankenhaus, daheim oder Geburtshaus: In jedem Fall musst du dich rechtzeitig anmelden. Möchtest du dein Kind in einer Klinik bekommen, meldest du dich zwischen der 33. und 36. Schwangerschaftswoche an. In einem Geburtshaus ist die Anmeldung mindestens drei Monate vor dem Stichtag fällig.
- Vaterschaftsanerkennung. Wenn du mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet bist, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um der rechtmäßige Vater des Kindes zu werden. Darum könnt ihr euch vor oder nach der Geburt kümmern. Die Vaterschaftsanerkennung könnt ihr beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder bei einem Notar vornehmen lassen. Dafür benötigst du die Geburtsurkunde des Kindes (vor der Geburt auch ohne möglich), die Geburtsurkunde der Eltern sowie eure gültigen Personalausweise und deine Zustimmung, falls der Vater den Behördengang alleine tätigt. Vor der Geburt muss außerdem der Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (z. B. Mutterpass) erbracht werden.
- Gemeinsames Sorgerecht. Wenn du mit deinem Partner ein Baby erwartest, steht es vermutlich außer Frage, dass ihr gemeinsam für das Kind sorgen wollt. Doch wenn ihr nicht verheiratet seid und nach der Geburt auch keine Hochzeit geplant ist, solltet ihr ein gemeinsames Sorgerecht beantragen und eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben, die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundet werden muss. Wenn ihr keine Sorgeerklärung abgebt, hat die Mutter alleine das elterliche Sorgerecht. Ihr könnt das vor oder nach der Geburt machen.
7 Wochen vor der Geburt
- Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen. In den meisten Fällen reicht es, das „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ einzuschicken. Du bekommst es bei deinem Frauenarzt in zweifacher Ausführung. Eines für die Krankenkasse, eines für den Arbeitgeber. Das Zeugnis darf frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ausgestellt werden.
- Was ist das Mutterschaftsgeld? Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Absicherung in der Zeit des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Es steht dir zu, wenn du während deiner Schwangerschaft angestellt und gesetzlich krankenversichert bist. Du bekommst je nach Einkommen maximal 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse, den Rest zahlt der Arbeitgeber.
- Antrag auf Krankenversicherung für das Baby anfordern (z. B. Familienversicherung). Dazu unten mehr.
- Elternzeit beantragen. Wenn du berufstätig bist und Elternzeit nehmen möchtest, musst du dies bis spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragen. Wenn du schon vorher weißt, wie deine Elternzeit aussehen soll, kannst du den Antrag auch schon früher einreichen. Sprich am besten alles mit deinem Arbeitgeber ab und melde die Elternzeit dann schriftlich an.
Erste Woche nach der Geburt
- Geburtsurkunde ausstellen lassen. Lass dir innerhalb der ersten Woche nach der Geburt vom Standesamt eine Geburtsurkunde in mindestens vierfacher Ausfertigung ausstellen. Ein Exemplar kannst du behalten, eines ist für die Beantragung des Elterngeldes, eines für die Beantragung des Kindergeldes und eines für die Anmeldung bei der Krankenkasse. Dafür benötigst du die Bescheinigung der Klinik, deine Geburtsurkunde und die des Vaters sowie eure Personalausweise und eventuell eure Heiratsurkunde oder die Vaterschaftsanerkennung. Manchmal kannst du die Urkunde auch direkt in der Klinik beantragen.
- Sobald du die Geburtsurkunde hast: Einwohnermeldeamt. Meist informiert das Standesamt automatisch das zuständige Einwohnermeldeamt über den kleinen Neubürger. Allerdings ist das persönliche Anmelden trotzdem notwendig. Gleichzeitig kannst du dann auch für spätere Reisen einen Kinderausweis beantragen. Für die Anmeldung im Einwohnermeldeamt benötigst du deinen Personalausweis, die Geburtsurkunde deines Kindes, eventuell die Bescheinigung über die Vaterschaft und für den Pass ein biometrisches Passfoto deines Kindes.
- Kopie der Geburtsurkunde an den Arbeitgeber. Du solltest unbedingt deinen Arbeitgeber über den tatsächlichen Entbindungstermin informieren, denn danach berechnet sich die Mutterschutzfrist.
- Antrag auf Sonderurlaub. Manche Firmen gewähren Papas für die Geburt einen Tag Sonderurlaub.
- Kindergeld beantragen. Das Kindergeld solltest du so früh wie möglich beantragen. Am besten bereitest du schon vor der Geburt alles vor, dann kannst du es kurz nach der Geburt sofort einreichen. Dafür schickst du den Kindergeldantrag zusammen mit einer Ausfertigung der Geburtsurkunde deines Babys an die Familienkasse. Allzu viel Zeit sollst du dir bei der Antragstellung nicht lassen, denn das Kindergeld wird nur sechs Monate rückwirkend ausgezahlt.
Einen Monat nach der Geburt
- Nachname eintragen lassen. Wenn du und dein Partner unterschiedliche Nachnamen besitzt und ihr das gemeinsame Sorgerecht beantragt habt, musst du einen Monat nach der Geburt den gewünschten Familiennamen deines Kindes beim Standesamt eintragen lassen. Wenn vorerst nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, bekommt das Baby automatisch dessen Nachnamen. Allerdings kann mit einer Einwilligungserklärung von beiden Elternteilen auch der andere Name eingetragen werden.
- Anmeldung Krankenversicherung abschließen. Dein Baby ist nach der Geburt automatisch krankenversichert. Trotzdem sollst du dich in den nächsten zwei Monaten nach der Geburt darum kümmern, dein Kind offiziell bei deiner Krankenkasse anzumelden. Die beste Lösung ist meist eine Familienversicherung. Für die Anmeldung benötigst du eine spezielle Ausfertigung der Geburtsurkunde, die du in der Regel automatisch mit der regulären Urkunde erhältst und den Antrag, um den du dich schon vor der Geburt gekümmert hattest (siehe oben).
Zwei Monate nach der Geburt
- Elterngeld beantragen. Jetzt solltest du auch möglichst schnell den Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes einreichen, da du es rückwirkend nur für drei Monate beantragen kannst. Dem Antrag musst du ein Exemplar der Geburtsurkunde deines Babys, eine Bescheinigung deiner Krankenkasse sowie deines Arbeitsgebers zum Mutterschaftsgeld, eine Kopie deines Personalausweises, eine Meldebescheinigung, eine Einkommenserklärung und eventuell eine Vaterschaftsanerkennung beilegen. Jedes Bundesland handhabt das etwas anders. Auf familien-wegweiser.de findest du die jeweiligen Anträge. Besorge dir das Formular am besten schon während der Schwangerschaft und fülle alles aus, was du schon weißt. In manchen Bundesländern (z. B. Bayern) ist es möglich, den Antrag online zu stellen.
- Geburtstermin an Kinderkrippe. Falls du dich schon vor der Geburt bei einer Kinderkrippe angemeldet hast, solltest du zeitnah den Geburtstag deines Spatzes mitteilen.
Sobald du alle diese Dinge erledigt hast, kannst du dich voll und ganz auf deine neue kleine Familie konzentrieren und jeden Moment genießen.